Öffnungszeiten

für alle von
6 bis 16 Jahren
montags - freitags

von 14 bis 18 Uhr

Besuchszeit für Eltern
(mit Kindern unter 6 Jahren):
dienstags
von 14 bis 16 Uhr

An Wochenenden und Feiertagen geschlossen.
Selten auch zwischendurch mal.


Besuchergruppen

Achtung! Besuche mit (Klein-)Gruppen bitte bis spätestens 14 Uhr telefonisch mit uns absprechen!
Besuche von Gruppen sind nicht immer möglich.

Wir begrüßen es sehr, wenn päd. Betreuer*innen sich kurz bei uns vorstellen.

Mehr dazu in den Informationen zu Besuchen im pädagogischen Setting.

Träger

Träger der Einrichtung ist die Katholische Jugendagentur Bonn gGmbH. Für die Kreisdekanate Euskirchen, Rhein-Sieg, Altenkirchen sowie für das Stadtdekanat Bonn stellt sie Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt und trägt dazu bei, dass das Leben junger Menschen gelingt.

Grundanliegen ist die Unterstützung junger Menschen im Alter von 6 bis 30 Jahren. Aus der Überzeugung, dass die Kirche eine Mitverantwortung für das Leben des Einzelnen und die Entwicklung der Gesellschaft trägt, will sie Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei der Gestaltung eines eigenverantwortlichen Lebens zur Seite stehen. Die Katholische Jugendagentur leitet ihr Selbstverständnis aus dem „Pastoralen Rahmenkonzept kirchlicher Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Erzbistum Köln" (1999), den Leitsätzen der Jugendpastoral des Erzbistums Köln (2008) sowie aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) ab.

Der Etat des Abenteuerspielplatzes wird zum größten Teil aus Zuschüssen der Stadt Troisdorf gedeckt. Ein beachtlicher Eigenanteil wird durch die Katholische Jugendagentur Bonn sowie dem "Förderverein des Abenteuerspielplatzes Friedrich-Wilhelms-Hütte e.V." aufgebracht, dessen Aufgabe es ist, Eltern, Sorgeberechtigte, PädagogInnen und Freunde des Abenteuerspielplatzes zusammenzuschließen, um die Arbeit der Einrichtung finanziell und ideell zu unterstützen.

Dem Träger ist seit 1997 ein Fachbeirat angegliedert, der sich aus Vertretern des städtischen Jugendamtes, den im Rat der Stadt vertretenen Parteien, dem Leiter der Einrichtung und Vertretern des Trägers. Der Beirat hat u. a. die Aufgaben, den Etat vor zu planen und langfristige Überlegungen zu Konzept, Personal, Gebäuden und Gelände des Abenteuerspielplatzes anzustellen.

Das Gelände und Gebäude des Abenteuerspielplatzes sind in städtischem Besitz und dem Abenteuerspielplatz zur Nutzung kostenfrei überlassen. Die Wartung und Instandhaltung wird durch die entsprechenden städtischen Ämter gewährleistet.